Patientenfürsprecher
Im § 5 des Krankenhausgesetzes Nordrhein-Westfalen heißt es:
„Der Krankenhausträger trifft Vorkehrungen für die Entgegennahme und Bearbeitung von Patientenbeschwerden durch eine unabhängige Stelle…“
Diese Beschwerdestelle ist mit einer ehrenamtlich tätigen Person zu besetzen, die nicht der Weisung des Krankenhausträgers unterliegt.
Für das St. Elisabeth Hospital wurde ein Patientenfürsprecher berufen, der Anregungen und Beschwerden der Patienten prüft und deren Anliegen vertritt. Der Patientenfürsprecher hat Sachverhalte, die ihm in dieser Eigenschaft bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
Patientenfürsprecher des St. Elisabeth Hospitals:
Priv.-Doz. Dr. Ulrich Bramann
Sie können Herrn Dr. Bramann Ihr Anliegen oder die Bitte um Kontaktaufnahme in Form einer Mitteilung zukommen lassen. Bitte nutzen Sie dafür den Briefkasten im Eingangsbereich des St. Elisabeth Hospitale (siehe auch Patientenfragebögen).