Der Bewohnerbeirat
Ein Beirat vertritt die Interessen der Bewohner unserer Pflegeeinrichtungen.
Die Vertreter dieses Gremiums werden in geheimer Wahl aus dem Kreis der Bewohner gewählt. Darüber hinaus können auch weitere Vertrauenspersonen (z.B. Angehörige) in den Bewohnerbeirat gewählt werden.
Der Beirat ist Ansprechpartner für die Belange der Bewohner, die das Leben in der Pflegeeinrichtung betreffen. Ob es um die Speisenversorgung, die Freizeitgestaltung oder die Hausordnung geht: Die Meinung unseres Bewohnerbeirates ist und wichtig!
Die Aufgaben des Bewohnerbeirates sind im sog. “Wohn- und Teilhabegesetz” geregelt.