BESUCHSREGELUNG AB 23.12.2022
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
ab 23.12.2022 gelten für Pflegeeinrichtungen Lockerungen hinsichtlich der Testpflicht.
Durch das Infektionsschutzgesetz und die Verordnungen des NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sind die Regelungen für Ihren Besuch wie folgt:
Bewohner dürfen täglich zeitlich unbeschränkt Besuch erhalten, die Zahl der Besuchenden ist nicht begrenzt.
Positive Bewohnerinnen und Bewohner, die sich aktuell in Isolation befinden, dürfen weiterhin im Rahmen der Isolationszeit nicht besucht werden. (Ausnahmen müssen telefonisch vorab abgeklärt werden und es gelten dann erweiterte Schutzmaßnahmen)
Betreten der Einrichtung ist jederzeit möglich
Bei verschlossener Tür kann sich der Besuch über die Klingelanlage melden.
Testpflicht
Besuchende haben am Tag des Besuchs zuvor einen Coronaselbsttest vorzunehmen.
Die Durchführung eines Coronaselbsttest ist auf Verlangen gegenüber der Einrichtung zu versichern – eine mündliche Versicherung ist ausreichend.
Bei begründeten Zweifeln oder Personen mit Symptomen kann die Durchführung eines Coronaselbsttest unter Aufsicht in der Pflegeeinrichtung verlangt werden. In diesem Fall stellt die Pflegeeinrichtung einen Coronaselbsttest zur Verfügung.
Die Einrichtung ist verpflichtet stichprobenartig die Versicherung über einen erfolgten Selbsttest durch einen erneuten Selbsttest unter Aufsicht zu kontrollieren.
Maskenpflicht
Die Einrichtung darf nur mit einer FFP-2 Atemschutzmaske betreten werden.
Die FFP-2 Atemschutzmaske ist für die gesamte Dauer des Besuchs zu tragen.
Ausnahme:
Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.
Soweit Kinder bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform nicht mindestens eine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.
Hygiene- und Schutzmaßnahmen
- Vor und nach dem Besuch Händedesinfektion
- Tragen einer FFP-2 Atemschutzmaske für die gesamte Dauer des Besuchs
- Einhaltung der Husten – und Nieshygiene
- Einhaltung des Abstandgebots
- Bei Erkältungssymptomatik sollte von einem Besuch abgesehen werden
Dies dient dem Schutz unserer Bewohner, unserer Mitarbeiter sowie unserer Besucher.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Das Besuchskonzept wurde mit dem Beirat abgestimmt und kommuniziert.
St. Pankratius Altenheim Iserlohn
Adresse
Am Dicken Turm 19
58636 Iserlohn
Telefon (02371) 8249-0
Träger
St. Elisabeth gem. GmbH
Hochstr. 63
58638 Iserlohn
Gesellschafter
- Kath. Kliniken im Märkischen Kreis gem. GmbH
- Kath. Kirchengemeinde Pfarrei St. Pankratius, Iserlohn
- CURA gem. Beteiligungsgesellschaft mbH