
BESUCHSREGELUNG AB 04.06.2022
Gemäß den aktuell rechtlichen Vorgaben gelten folgende Besuchsregelungen:
Bewohner dürfen täglich zeitlich unbeschränkt Besuch erhalten, die Zahl der Besuchenden ist nicht begrenzt
Wer darf kommen?
Generell alle Personen
- ohne aktuell vorliegender COVID-19 Infektion
- Besuchenden mit Erkältungssymptomen sowie Kontaktpersonen von Covid-19-Infizierten bitten wir ausdrücklich der Einrichtung fernzubleiben
Nur getestete Personen dürfen die Einrichtung betreten.
Testungen ab 01.07.2022
Testungen sind weiterhin für Besuchende kostenlos, auch in Bürgerteststellen mit einer entsprechenden Bescheinigung.
Zur Durchführung von kostenlosen Testungen in einem Bürgertestzentrum vor Ihrem Besuch können Sie von der Einrichtung eine entsprechende Bescheinigung erhalten.
Bitte sprechen Sie die MA an der Pforte darauf an.
Testungen werden wie bisher zu den bekannten Testzeiten in der Einrichtung durchgeführt.
Getestete Personen sind Personen,
- die über ein bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests verfügen oder
- die über ein bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests von einem anerkannten Labor verfügen
- Testzertifikate, die das Ergebnis eines digital überwachten Schnelltests bescheinigen, sind ungültig.
Information über Hygienevorgaben:
- Besuchende haben in den Eingangsbereichen und auf Fluren (öffentlichen Bereichen) mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen.
Ausnahme: medizinische Gründe, Passform bei Kindern. - Einhaltung der Husten- und Nieshygiene
- Vor und nach dem Besuch sind die Hände zu desinfizieren
- Einhaltung der Abstandsempfehlung von 1,5 Metern wird empfohlen
Abstandsempfehlung: Besucherinnen und Besuchern wird empfohlen, soweit möglich, zu allen anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten; dies gilt nicht gegenüber besuchten Personen, die vollständig immunisiert sind oder gegenüber den besuchten Personen, die mindestens eine medizinische Maske tragen.
Kern-Öffnungs-Zeiten: Montag bis Sonntag von 10.00 bis 18.00 Uhr.
Durchführung von PoC-Antigen-Schnelltestungen
Folgende Zeiten für Testungen bieten wir Ihnen an:
Montag | 14:00 bis 17:00 Uhr |
Dienstag | 10:00 bis 11:30 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 17:00 Uhr |
Donnerstag | 10:00 bis 11:30 Uhr |
Freitag | 14:00 bis 17:00 Uhr |
Samstag | 10:00 bis 11:30 Uhr |
Sonntag | 14:00 bis 17:00 Uhr |
Die Testung bedarf einer telefonischen Terminabsprache
Pflegezentrum St. Vincenz, Menden Tel.: 02373 91730-11
Falls Sie bei uns die angegebenen Testzeiten nicht wahrnehmen, besteht die Möglichkeit sich in einem der vielen öffentlichen Testzentren testen und den Nachweis über den negativen Test mitzubringen. Die Liste der Testzentren finden sie im Internet unter:
https://www.maerkischer-kreis.de/corona/schnelltests/info_buerger/index.php#3
Dies dient dem Schutz unserer Bewohner, unserer Mitarbeiter sowie unserer Besucher.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Altenheim
St. Vincenz Menden
Adresse
Hauptstraße 13
58706 Menden
Telefon (02373) 91730-0
Träger
St. Vincenz gem. GmbH
Am Stein 24
58706 Menden
Gesellschafter
- Kath. Kliniken im Märkischen Kreis gem. GmbH
- Katholische Kirchengemeinde St. Vincenz, Menden
- CURA gem. Beteiligungsgesellschaft mbH