
BESUCHSREGELUNG AB 01.03.2023 bis zum 07.04.2023
Sehr geehrte Besucher:innen,
durch das Infektionsschutzgesetz und die Verordnungen des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sind die Regelungen für Ihren Besuch wie folgt:
Bewohner dürfen täglich zeitlich unbeschränkt Besuch erhalten, die Zahl der Besuchenden ist nicht begrenzt.
Betreten der Einrichtung ist jederzeit möglich.
Bei verschlossener Tür kann sich der Besuch über die Klingelanlage melden.
Maskenpflicht – gilt noch bis 07.04.2023 für Besuchende
Die Einrichtung darf nur mit einer FFP-2 Atemschutzmaske betreten werden. Die FFP-2 Atemschutzmaske ist für die gesamte Dauer des Besuchs zu tragen.
Ausnahme:
Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.
Soweit Kinder bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform nicht mindestens eine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.
Hygiene- und Schutzmaßnahmen
- Vor und nach dem Besuch Händedesinfektion
- Tragen einer FFP-2 Atemschutzmaske für die gesamte Dauer des Besuchs
- Einhaltung der Husten- und Nieshygiene
- Einhaltung des Abstandgebots
- Bei Erkältungssymptomatik sollte von einem Besuch abgesehen werden
Dies dient dem Schutz unserer Bewohner:innen, unserer Mitarbeiter:innen sowie unserer Besucher:innen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Das Besuchskonzept wurde mit dem Beirat abgestimmt und kommuniziert.
Über Änderungen werden wir zeitnah informieren.
Altenheim
St. Vincenz Menden
Adresse
Hauptstraße 13
58706 Menden
Telefon (02373) 91730-0
Träger
St. Vincenz gem. GmbH
Am Stein 24
58706 Menden
Gesellschafter
- Kath. Kliniken im Märkischen Kreis gem. GmbH
- Katholische Kirchengemeinde St. Vincenz, Menden
- CURA gem. Beteiligungsgesellschaft mbH